Immer mehr Gratis-Bilddatenbanken machen es anscheinend möglich, sich Bilder legal und kostenlos zu beschaffen. Wo sehen wir als Bildeinkäufer die Risiken?
Als Bildeinkäufer für Werbeagenturen erhalten wir in letzter Zeit häufig Anfragen zum Thema „gratis Bilddatenbanken“. Viele Menschen würden gerne wissen, ob wir dieses Material auch für Kampagnen empfehlen würden. Aus diesem Grund möchte ich heute kurz auf das Thema eingehen.
Mittlerweile hat sich wohl herumgesprochen, dass man sich Fotos nicht mehr einfach aus dem Internet „klauen“ und diese dann beispielsweise auf der eigenen Webseite platzieren sollte. Das scheint auch nicht mehr notwendig zu sein, denn immer mehr Gratis-Bilddatenbanken machen es anscheinend möglich, sich Bilder legal und kostenlos zu beschaffen. Das klingt doch verlockend, oder? Wo liegt also der Haken?
Die Redewendung „Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“ scheint auch auf den Aspekt der Bildbeschaffung zuzutreffen. Denn kostenlose Datenbanken bemühen sich leider kaum darum, die tatsächliche Identität des Uploaders und vor allem seine Urheberschaft am hochgeladenen Bild zu prüfen. Wirtschaftlich gesehen ist eine solche Überprüfung bei einem kostenlosen Bildangebot auch kaum tragbar, da sie zusätzliches Personal erfordert und daher mit Mehrkosten verbunden ist. So haben nicht nur Amateure, die wenig von Persönlichkeitsrechten oder Drittrechten verstehen (diese sind natürlich auch nie hinterlegt), Zugang zu diesen Agenturen, sondern auch sogenannte „Copyright-Trolle“. Das sind beispielsweise Fotografen, die jemanden im Ausland beauftragen, Bilder hochzuladen, oder dies unter Angabe einer falschen Identität selbst tun, um nach einigen Monaten oder Jahren alle gefundenen Bildnutzungen wegen Urheberrechtsverletzung teuer abzumahnen. Da es schwierig ist, dem Fotografen eine solche Betrugsmasche nachzuweisen, wird ihm wahrscheinlich Recht gegeben und die vermeintlichen Urheberrechtsverletzer müssen zahlen.
Ein Blick in die AGB zeigt, dass man den Service einer kostenlosen Bilddatenbank immer auf eigenes Risiko nutzt. Das Vorhaben, sich die Kosten der Abmahnung in Form eines Regressanspruchs zurückzuholen, hat deshalb einen sehr ungewissen Ausgang. Der daraus entstehende Vertrauensverlust zwischen Werbeagentur und Endkunden kann schwerwiegend sein.
Doch wie sieht es dann bei traditionellen Bildagenturen aus? Auch hier sollten sich Bildnutzer zunächst immer die Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen durchlesen und sie auf die genannten Gefahren und Risiken prüfen. Als Bildeinkäufer wissen wir, dass sich vor allem bei sehr günstigen Bildagenturen Risiken in Bezug auf Drittrechte verbergen können. Durch die sehr rasche Freigabe durch die Editoren, finden sich immer wieder Bilder mit nicht erlaubten Aufnahmeorten, fehlenden Modellfreigaben oder erkennbar geschützten Marken oder Produkten. Premium-Kollektionen mit einem etablierten Geschäftsprozess, wie zum Beispiel Westend61, schließen Verträge mit ihren Bildlieferanten immer schriftlich ab. Das sind meist professionelle Fotografen, die entsprechend geschult sind und die Rechtssituation bereits bei der Produktion einschätzen können. Zusätzlich wird jedes Bild vom internen Rights Clearing Team geprüft.
Was kann man also tun, wenn sich eines dieser kostenlosen Bilder jedoch hervorragend für eine Kampagne eignet, man jedoch auf der sicheren Seite sein will? In diesem Fall versuchen wir zunächst mal vom Publisher des Werkes einen Urhebernachweis einzuholen, der uns bestätigt, dass dieser Fotograf auch mit Sicherheit dieses Bild produziert hat und versuchen gleichzeitig, wenn vorhanden, auch die Raw-Daten zu bekommen. Inhalte werden gesondert überprüft und bei Aufnahmen mit Menschen ist eine schriftliche Modellfreigabe ein Muss.
Solche Prozesse kosten natürlich Zeit und Geld. Zudem wird schnell vergessen, dass dies alles neben der Leistung des Fotografen, des Models und einem Fotoequipment in den Bildkosten einer Premium-Bildlizenz einer guten Bildagentur inkludiert ist.
Daher gilt wie immer: Billig ist nicht unbedingt günstig.